Neue Corona-Verordnung aber keine Änderungen für den Sport!
Am 15.01.2022 ist wieder eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten.
Aus der sogenannten „Weihnachtsruhe“ ist eine sog. „Winterruhe“ geworden. Diese ist gültig bis zum 02. Februar 2022.
Für den Sport bleiben die Regelungen also weiterhin bestehen ==> keine Änderungen!
Es bleibt bei der 2G-Regel, wenn jede Person 10 m² zur Verfügung hat (also ohne Test!)
Nachfolgend noch einmal zur Erinnerung was beachtet werden muss:
(Gilt im Übrigen auch bei Warnstufe 3)
Die maximale Personenzahl in den Sporträumen (Turnhalle u. MZR DDH) muss eingehalten werden und jede Person muss ihren/seinen Impfausweis dabei haben!
Im MZR dürfen maximal 8 Personen gemeinsam Sport treiben (7 Teilnehmer + ÜL)
In der Halle dürfen maximal 30 Personen gemeinsam Sport treiben.
Wenn der neue Trennvorhang runtergefahren ist und die Halle trennt, dürfen in jeder Hälfte der Halle max. 20 Personen gemeinsam Sport treiben.
Das gilt weiterhin:
– Sport draußen ist mit 2G möglich.
– Zuschauer sind draußen ebenfalls nur mit 2G Regel zugelassen
– Sport drinnen ist mit 2G wenn 10m² je Person zur Verfügung stehen
– Nutzung der Umkleide / Duschen für alle nur 2G+
– Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre dürfen weiterhin ohne Einschränkungen Sport treiben
– Wenn kein Sport getrieben wird, besteht im Gebäude eine Maskenpflicht (ab Warnstufe 2 nur mit FFP2-Maske!)
Den „guten Vorsätzen“ für 2022 steht also nichts im Wege
Viel Spaß beim Sport!